Internationale grüne Versicherungskarte
- Internationale grüne Versicherungskarte
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kurz
grüne Karte, im internationalen Kfz-Verkehr der Nachweis, dass ausländische Fahrzeugführer über eine den inländischen Anforderungen genügende Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen; nicht in allen Ländern erforderlich, meist reicht das vorgeschriebene amtliche
Nationalitätszeichen. Sowohl die grüne Karte als auch das Nationalitätszeichen garantieren einen der Pflichtversicherung des Gastlandes entsprechenden Versicherungsschutz im Rahmen der dort geltenden Mindestversicherungssummen.
Universal-Lexikon.
2012.
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